Lohnabrechnung in Berlin – pünktlich, jeden Monat
Löhne müssen stimmen, und die Abrechnungen rechtzeitig vorliegen. Wir übernehmen Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung samt allen Meldungen – für Betriebe von einem bis rund 150 Beschäftigten.
Lohnabrechnung anfragenLohnabrechnung in Berlin – pünktlich, vollständig, ohne Nachfragen
Die Lohnabrechnung hat einen festen Takt: Sie muss zum Monatsende stehen, die Meldungen müssen raus, und bei einer Prüfung muss alles auffindbar sein. Wir übernehmen diesen Takt komplett – vom Minijob bis zu rund 150 Beschäftigten, in einem Betrieb oder über mehrere Gesellschaften eines Inhabers hinweg.
In den meisten Fällen läuft die Lohnabrechnung zusammen mit der vorbereitenden Buchhaltung, weil beides an denselben Zahlen hängt. Getrennt geht aber genauso.
Das übernehmen wir für Sie
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen
- Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung
- Melde- und Bescheinigungsverkehr mit Krankenkassen, Minijob-Zentrale und Berufsgenossenschaft
- Entgelt- und Beschäftigungsbescheinigungen, U1/U2-Erstattungsanträge
- Abrechnung von Minijobs, Midijobs, Aushilfen und variablen Stunden
- Bereitstellung Ihrer Lohnunterlagen und Auswertungen, wenn eine Prüfung ansteht
Gut zu wissen
Wir rechnen nach den Vorgaben ab, die uns geklärt vorliegen. Wenn eine Frage eine arbeits-, tarif- oder sozialversicherungsrechtliche Bewertung des Einzelfalls verlangt, sagen wir Ihnen das – und an wen Sie sich damit wenden können.
Warum Lohn der sensibelste Teil der Buchhaltung ist
Fehler in einer Lohnabrechnung werden von Beschäftigten häufig unmittelbar bemerkt – anders als in vielen anderen Bereichen der Buchhaltung. Lohn ist der Bereich, in dem Fehler am schnellsten sichtbar werden und am meisten Vertrauen kosten, nach innen wie gegenüber Krankenkassen und Finanzamt.
Dazu kommt das Tempo der Rechtsänderungen: Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte, Mindestlohn, Pflegeversicherungszuschläge nach Kinderzahl, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese Dichte macht eine nur nebenbei organisierte Lohnabrechnung unnötig riskant.
Was Sie liefern, was wir machen
Sie melden uns bis zu einem festen Stichtag die Veränderungen des Monats: Eintritte, Austritte, Stunden, Krankheitstage, Urlaub, Sonderzahlungen. Alles andere läuft bei uns. Sie erhalten die fertigen Abrechnungen, die Zahlungsliste für die Löhne, die Beitragsnachweise und die Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung.
Für die Übergabe reicht eine strukturierte Datei oder ein Zeiterfassungsexport. Wenn Sie bisher mit Zetteln arbeiten, richten wir gemeinsam etwas Einfacheres ein – das spart auf beiden Seiten Zeit.
Branchen mit besonderen Anforderungen
Pflegedienste: Schicht-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Zeitzuschläge nach Tarif, Springerdienste. Hier entscheidet die Sorgfalt in der Zeiterfassung über die Korrektheit der Abrechnung.
Gastronomie und Handel: hoher Anteil an Aushilfen und Minijobs, schwankende Stunden, Personalfluktuation. Wir richten die Abläufe so ein, dass An- und Abmeldungen nicht liegen bleiben.
Personaldienstleistung: einsatzbezogene Abrechnung, Branchenzuschläge und Equal Pay nach den tariflichen Vorgaben, die Sie uns geklärt übergeben. Anspruchsvoll, aber machbar – wenn die Datengrundlage stimmt.
Wenn die Prüfung kommt
Die Deutsche Rentenversicherung prüft grundsätzlich mindestens alle vier Jahre, das Finanzamt die Lohnsteuer in unregelmäßigen Abständen. Wenn die Ankündigung kommt, liegen Ihre Unterlagen und Auswertungen bei uns fertig vor – geordnet und nachvollziehbar. Das Zusammensuchen ist erfahrungsgemäß der Teil, der die meiste Unruhe verursacht – den haben Sie dann schon hinter sich.
Sicherheit sensibler Personaldaten
Lohndaten gehören zu den sensibelsten Daten eines Betriebs. Für Personal- und Lohndaten stellen wir geschützte Übertragungswege bereit und nutzen sie auch – offene E-Mail-Anhänge und Messengerdienste sind dafür nicht vorgesehen. Wo wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Lohnabrechnung abgeben – ab dem nächsten Monat
Sagen Sie uns, wie viele Beschäftigte Sie abrechnen und wie die Stunden bei Ihnen erfasst werden. Den Rest klären wir im Erstgespräch.