GmbH gründen oder UG gründen – das Wichtigste vorab

Wer in Berlin eine GmbH gründen möchte, braucht 25.000 Euro Stammkapital; eingezahlt sein müssen bei Bareinlagen mindestens 12.500 Euro. Wer eine UG gründen möchte, kommt rechnerisch mit einem Euro aus – dafür muss das Kapital vollständig in bar kommen und ein Viertel des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage fließen. Beides ist dieselbe Rechtsform-Familie, und beides bereiten wir gleich vor.

Wie lange es dauert

Realistisch mehrere Wochen vom ersten Gespräch bis zum Handelsregistereintrag. Der Notartermin selbst dauert eine knappe Stunde – die Zeit vergeht davor und danach.

Woraus die Kosten bestehen

Notargebühren, Gebühr des Registergerichts, Gewerbeanmeldung und je nach Fall IHK-Beiträge. Die Höhe hängt an Stammkapital, Zahl der Gesellschafter und Musterprotokoll oder eigenem Vertrag.

Was wir dabei tun

Wir ordnen den Ablauf, stellen die Unterlagen zusammen, koordinieren Notar, Bank und Ämter und richten Ihre Buchhaltung ab dem ersten Geschäftsvorfall ein.

Das übernehmen wir für Sie

  • Ablaufplan und Checkliste für Ihre Gründung – Sie wissen jederzeit, was als Nächstes ansteht
  • Zusammenstellung aller Unterlagen für den Notartermin
  • Koordination von Notar, Bank, Gewerbeamt und Finanzamt
  • Vorbereitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
  • Einrichtung Ihrer Buchhaltung ab dem ersten Geschäftsvorfall
  • Aufbau der Belegorganisation, bevor der erste Beleg entsteht
Gründung besprechen

Wer macht was

Wir übernehmen die Organisation: Ablauf, Unterlagen, Termine, Behördenwege und Ihre Buchhaltung ab dem ersten Tag. Die rechtliche Gestaltung und die steuerliche Anmeldung übernehmen Notar und Steuerberater. Beide beauftragen Sie unmittelbar, und beide beraten eigenverantwortlich. Wir kennen die Partner für beides und koordinieren sie für Sie, damit Sie dafür nur einen Ansprechpartner haben.

Die Frage steht bei fast jedem Erstgespräch am Anfang. Die Kosten setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen: Notargebühren für Beurkundung und Handelsregisteranmeldung, die Gebühr des Registergerichts, die Gebühr für die Gewerbeanmeldung und je nach Fall die Beiträge zur IHK. Die genaue Höhe hängt vom Stammkapital, der Zahl der Gesellschafter und davon ab, ob mit Musterprotokoll oder individuellem Gesellschaftsvertrag gegründet wird.

Die verbindlichen Zahlen nennt Ihnen Ihr Notar – er rechnet nach einer gesetzlichen Gebührenordnung ab und kann die Summe vorab beziffern. Was wir dazu beitragen: Wir sorgen dafür, dass der Termin beim ersten Mal sitzt. Ein zweiter Notartermin, weil eine Unterlage fehlte, ist der teuerste vermeidbare Posten einer Gründung.

Realistisch sind mehrere Wochen zwischen dem ersten Gespräch und dem Handelsregistereintrag. Der Notartermin selbst dauert eine knappe Stunde. Die Zeit vergeht davor und danach: Firmierung klären, Unterlagen zusammenstellen, Geschäftskonto eröffnen, Stammkapital einzahlen, auf die Eintragung warten.

Zwischen Beurkundung und Eintragung sind Sie übrigens nicht handlungsunfähig. Ihr Unternehmen firmiert in dieser Phase als „GmbH in Gründung“ (i. G.) und kann bereits Geschäfte machen. Aber Vorsicht: Vor der Eintragung haften die Handelnden persönlich, und die Haftungsbeschränkung greift noch nicht in vollem Umfang. Lassen Sie sich das vom Notar erklären, bevor Sie in dieser Phase größere Verpflichtungen eingehen.

Woran es liegt, wenn sich eine Gründung verzögert: nicht am Notar und selten am Registergericht. Verzögerungen entstehen fast immer davor – die Unterlagen sind unvollständig, der Firmenname ist nicht abgestimmt, das Geschäftskonto ist noch nicht eröffnet. Genau hier setzen wir an.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH mit reduziertem Mindeststammkapital: Sie ist ab einem Euro gründbar. Zwei Bedingungen gehören aber dazu: Das Stammkapital muss vollständig in bar eingezahlt werden, Sacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen. Und die UG muss jedes Jahr ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen.

Ist genug angespart, wird daraus nicht automatisch eine GmbH: Dafür braucht es einen beurkundeten Beschluss über die Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 Euro und die Eintragung ins Handelsregister.

Bei der GmbH sind es 25.000 Euro Stammkapital; von Bareinlagen müssen auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein, Sacheinlagen dagegen vollständig erbracht.

Welche Form für Sie die richtige ist, entscheiden Sie im Notartermin. Wir sorgen dafür, dass Sie mit vollständigen Zahlen und Unterlagen hineingehen und die Entscheidung danach ohne Verzögerung umgesetzt wird.

Ja. Seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist die notarielle Beurkundung einer GmbH- oder UG-Gründung per Videokommunikation möglich. Bei Standardgründungen mit Musterprotokoll ist das häufig der schnellste Weg – kein Anfahrtsweg, kurzfristigere Termine.

An der Vorbereitung ändert das nichts. Die Unterlagen müssen genauso vollständig sein wie beim Termin vor Ort, und die Identifizierung läuft über ein eigenes Verfahren. Wir stellen die Unterlagen zusammen, egal ob der Termin online oder in der Kanzlei stattfindet.

  • Erstgespräch: Wir klären Vorhaben, Zeitrahmen und wer sonst noch beteiligt ist.
  • Firmierung und Struktur: Firmenname, Gesellschafter, Geschäftsanteile, Geschäftsführung – wir bereiten die Punkte auf, die der Notar von Ihnen braucht.
  • Unterlagen: Wir stellen die Mappe zusammen und prüfen sie auf Vollständigkeit.
  • Notartermin: Sie gehen mit einer vollständigen Mappe hin. Auf Wunsch kommen wir mit und haben alle Zahlen und Unterlagen griffbereit.
  • Nach der Beurkundung: Geschäftskonto, Einzahlung des Stammkapitals, Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung – wir behalten Reihenfolge und Fristen im Blick.
  • Start: Die Belegorganisation steht, die laufende Buchhaltung beginnt mit dem ersten Geschäftsvorfall.

Gründung besprechen

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben und wann es losgehen soll – wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge.