Die Fragen unten kommen in fast jedem Erstgespräch vor: Was kostet eine externe Buchhaltung, wie läuft die Übergabe ab, wer darf was, und was ändert sich durch die E-Rechnung. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu sehen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten auch auf Fragen, die keine Auftragsanfrage sind.

Ausführlicher stehen die Themen auf den Seiten Vorbereitende Buchhaltung, Lohnabrechnung und GmbH oder UG gründen.

Das hängt vom Belegvolumen und vom Umfang der Lohnabrechnung ab. Wir arbeiten mit einer festen Monatspauschale, die Sie vorab schriftlich bekommen. Nach einem kurzen Blick auf Ihre Unterlagen können wir das seriös beziffern.

Ja, ausdrücklich. Viele unserer heutigen Mandanten haben klein angefangen und sind mit uns gewachsen. Wir passen unsere Abläufe an, wenn das Unternehmen wächst.

Vom Ein-Personen-Betrieb bis rund 150 Beschäftigte pro Unternehmen. Auch mehrere Gesellschaften eines Inhabers rechnen wir parallel ab.

Wir legen Ihren Kontenplan an, buchen und kontieren die laufenden Geschäftsvorfälle, rechnen Löhne und Gehälter ab und fertigen die Lohnsteuer-Anmeldungen – der Teil, der jeden Monat anfällt und den größten Aufwand ausmacht. Nicht zu unseren Leistungen gehören Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die steuerliche Beratung im Einzelfall; das übernimmt Ihr Steuerberater.

Die Kosten bestehen aus den Notargebühren, der Gebühr des Registergerichts und der Gebühr für die Gewerbeanmeldung. Die Höhe hängt vom Stammkapital, der Zahl der Gesellschafter und der Vertragsform ab; die verbindliche Summe nennt Ihnen Ihr Notar vorab. Unsere Vorbereitung rechnen wir als Paket ab – nach dem Vorgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen zwischen erstem Gespräch und Eintragung. Der größte Teil davon ist Vorbereitung: Firmierung klären, Unterlagen zusammenstellen, Geschäftskonto eröffnen, Stammkapital einzahlen. Ab der Beurkundung firmiert Ihr Unternehmen als „GmbH in Gründung“ und kann bereits arbeiten – in dieser Phase allerdings mit persönlicher Haftung der Handelnden, bis die Eintragung vorliegt.

Ja, die notarielle Beurkundung ist per Videokommunikation möglich und bei Standardgründungen mit Musterprotokoll der schnellste Weg. An der Vorbereitung ändert das nichts – die Unterlagen müssen genauso vollständig sein. Wir stellen sie zusammen, egal ob der Termin online oder vor Ort stattfindet.

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025 – das gilt für jedes inländische Unternehmen. Ausstellen müssen Sie ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, sonst ab dem 1. Januar 2028 – Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht befreit, müssen E-Rechnungen aber ebenfalls empfangen können. Bis dahin sind Papier und PDF mit Zustimmung des Empfängers weiter zulässig. Wir sagen Ihnen, was für Ihren Betrieb wann gilt.

Ja. Fotografiert, gescannt oder direkt aus Ihrem Rechnungsprogramm. Wir richten den Übergabeweg so ein, dass er in Ihren Alltag passt und die GoBD-Anforderungen erfüllt. Wer lieber mit Ordnern arbeitet, bekommt einen festen Abholrhythmus.

Wenn die Belege vollständig bis zum vereinbarten Stichtag vorliegen, erhalten Sie Ihre Auswertung in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen. Löhne rechnen wir so ab, dass die Zahlungen pünktlich zum Monatsende ausgeführt werden können.

Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir sortieren zuerst die Unterlagen, schaffen Übersicht und buchen die zurückliegenden Geschäftsvorfälle auf, bis die Buchhaltung wieder aktuell ist. Sprechen Sie uns früh an: Je länger der Rückstand, desto aufwendiger wird es.

Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen acht Jahre – diese Frist wurde zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Empfangene und versendete Geschäftsbriefe einschließlich E-Mails sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.

Ja. Sie haben bei uns eine feste Person, die Ihren Betrieb kennt – kein Ticketsystem und keine wechselnden Sachbearbeiter. Persönliche Termine in unserem Besprechungsraum vereinbaren wir gerne – regulär freitags, nach Absprache auch an anderen Tagen.

Für Personal- und Lohndaten stellen wir geschützte Übertragungswege bereit und nutzen sie auch – offene E-Mail-Anhänge und Messengerdienste sind dafür nicht vorgesehen. Wo wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Was wir wozu verarbeiten und wer die Daten erhält, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Mit einem Anruf oder einer kurzen Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen und vereinbaren ein kostenfreies Erstgespräch.

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Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz – wir antworten innerhalb von 1–2 Werktagen.